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Wie findet man das perfekte Grundstück fürs Traumhaus?

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Mit dem Anfang des Hausbaus stehen viele neue Erfahrungen vor der Tür. Zunächst einmal muss die Wahl des Grundstücks erfolgen. Was sich so einfach anhört, ist mit vielen Informationen im Vorfeld verbunden. Die folgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen zu erkennen, welches das geeignete Grundstück für Ihr Traumhaus ist.

Die Lage – grundlegend für die Suche nach geeignetem Grundstück

Die Makrolage
Dieser Begriff subsummiert die Lage des Grundstücks je nach Stadt, Viertel und der Infrastruktur. Hierbei sollte der potentielle Käufer darauf achten, dass er für ihn wichtige Standorte in der Nähe hat, wie z.B. Kita, Autobahn, U-Bahn oder der Arbeitsplatz. Natürlich gilt hier auch je beliebter das Viertel und je seltener ein bebaubares Grundstück, desto höher der Preis.

Die Mikrolage
Jeder Grundstückskäufer ist natürlich an einer optimalen Lage interessiert. Dabei richtet sich der Wert des Grundstücks nicht nur nach Stadt oder Viertel, sondern auch nach der genauen Lage des Grundstücks. Hier sind wichtige Faktoren: Nähe zu Nachbarn, unverbaubarer Blick, Hanglage, Garten, Ausrichtung zur Sonne. Stellen Sie hier am besten eine Liste mit Prioritäten auf, so dass Sie abwägen können, ob ein Grundstück doch auf den zweiten Blick geeignet ist.

Bebaubarkeit des Grundstücks

Besonders wichtig für die Frage des Grundstückswerts ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks. So gibt es Grundstücke, die nicht bebaut werden dürfen. Für manche Grundstücke sieht der Flächennutzungsplan eine Bebauung vor, die eigentliche Erschließung ist aber noch nicht sicher. Dies sollte vorher mit dem Amt abgeklärt werden. Am besten sind Grundstücke mit einem konkreten Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan
Dieser Plan gibt Auskunft über die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl. Weiterhin stellt er die Baulinien, Baugrenzen und Bauauflagen dar. Bauauflagen in diesem Sinne können Farbgestaltungen, Art des Hauses usw. sein. So müssen Hausbauer in der Altstadt Dresden ihr Haus in einer bestimmten historischen Front bauen, so dass ein einheitliches Bild bestehen bleibt. In diesem Fall könnte der vorgesehene Plan nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, so dass eine Bebauung nicht sinnvoll erscheint. Bei den Baugrenzen sollte beachtet werden, welche Fläche der Gemeinde gehört. So kann es sein, dass ein Grundstück von der Straße durch eine Fläche der Gemeinde abgegrenzt wird. Hier kann die Gemeinde pflanzen was sie möchte und ist für dessen Pflege zuständig. Falls die Gemeinde diesen Aufgaben nicht nachkommt, steht der Hausbewohner vor einer ungepflegten Fläche, um die er sich nicht kümmern darf.

GRZ / Grundflächenzahl

Die GRZ ist die Grundflächenzahl. Dies bedeutet der Flächenanteil der vom Baugrundstück bebaut werden darf. Die GRZ wird mit 1 oder 2 Dezimalzahlen angegeben. Eine GRZ von 0,5 bedeutet, dass 50 % des Grundstücks bebaut werden darf.

GFZ / Geschossflächenzahl
Die GFZ ist die Geschossflächenzahl, d.h. wie viele Geschosse darf das geplante Haus haben.

Besonderheiten des Grundstücks

Grundbucheintrag (Wegerechte)
Vor dem Grundstückskauf sollte zunächst geprüft werden, ob es schon einen Grundbucheintrag gibt. Eine Lastenfreiheit, d.h. dass keine Einträge bestehen, sollte vor dem Kauf garantiert sein. Im Grundbuch gibt es aber auch Rechte, die nicht ausgetragen werden können, so dass der Käufer diese mit übernehmen muss. So zum Beispiel das Wegerecht, was bedeutet, dass z.B. ein Nachbar ein Recht hat einen Weg mit zu benutzen. Dies liegt besonders bei Doppelhaushälften vor.

Grundstück Bewertung

Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der Preis, der sich aus der Mikro- und Makrolage ermittelt. Die Bodenrichtwerte der Gemeinde spiegeln das Preisniveau der Grundstücke wieder. Der Verkehrswert des Grundstückes liegt dann meistens aber über diesem Wert. Bevor Sie ein Grundstück nun erwerben, sollten Sie prüfen, ob der angebotene Preis auch wirklich dem realen Wert des Grundstücks entspricht. So können Sie, um sich sicher zu sein, vorher das Grundstück von einem externen Berater bewertet lassen. So stehen Ihnen hier spezielle Serviceportale, Makler oder Bewertungsbüros zur Verfügung.

Foto von Pixabay von Pexels