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Wie kann eine Zwangsversteigerung abgewendet werden?

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Eine Zwangsversteigerung wird meist von der Bank in Auftrag gegeben. Ursache sind nicht bezahlte Raten. Die Bank ist im Grundbuch als erster Gläubiger eingetragen und kann diese Maßnahme verlangen, sollte der Schuldner mit seinen Zahlungen in Rückstand sein. Durch eine Umschuldung kann eine Zwangsversteigerung oftmals noch abgewendet werden.

Was ist eine Umschuldung?

Eine Umschuldung wird auch häufig als Umfinanzierung bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, wo ein Kredit durch die Aufnahme eines weiteren Darlehens beglichen wird. Der neue Kredit kann günstigere Zinsen haben. Der geschuldete Betrag ist inzwischen vielleicht schon geringer geworden, immerhin wurden schon Schulden über die Jahre abgezahlt. Daher ist es möglich, dass die monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Dies bewirkt, dass sich die gesamte Zeitspanne der Zahlung verlängert. Gleichzeitig wird die monatliche Belastung jedoch verringert. Sollte monatlich nicht mehr so viel Einkommen wie früher vorhanden sein, ist dies eine gute Lösung.

Hinderungsgrund: Schufa-Eintrag

Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, der hat sehr schnell seinen Eintrag bei der Schufa erhalten. Unbezahlte Rechnungen oder auch die Zahlungsverzögerung bei der Bank können dafür sorgen. Dies bedeutet aber auch, dass der Schuldner so lange als unglaubwürdig gilt, bis die Schulden abgetragen und der Eintrag entfernt wurde. Bis dieser Zeitpunkt erreicht ist, kann jedoch kein neuer Kredit aufgenommen werden. Zumindest verweigern die üblichen Banken das Gewähren eines Kredits, weil die Sicherheit der Rückzahlung fragwürdig ist. Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die auch einen Kredit trotz Schufa-Eintrag versprechen. Nicht alle dieser Anbieter sind seriös. Wer eine solche Offerte in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich zunächst über die Bedingungen des Vertrages informieren.

Arbeitslose und Selbstständige

Finanzen über die Geldinstitute aufzutreiben ist im Falle einer Arbeitslosigkeit praktisch unmöglich. Wenn das einzige Einkommen ALG I oder II ist, dann reichen diese Mittel gerade einmal aus die Familie zu ernähren. Hier ist kein Raum vorhanden, um noch Abzahlungen zu leisten. Entsprechend werden auch Banken kein Geld an diese Personen verleihen.

Etwas komplizierter ist es bei Selbstständigen. Diese können durchaus über ein beachtliches Einkommen verfügen. Leider ist die Art und Höhe des Einkommens von Monat zu Monat unterschiedlich. Nicht jede Bank erteilt Selbstständigen daher gerne einen Kredit. Es gibt dennoch Geldinstitute, die dies über einen begrenzten Zeitraum einräumen.

Arbeitslose und Selbstständige, die nicht von sich aus an Geld kommen, können andere für sich bürgen lassen. Diese Person und der Betroffene selber müssen jedoch davon überzeugt sein, dass sich die angespannte, finanzielle Lage in absehbarer Zeit bessert.

Foto von EKATERINA BOLOVTSOVA von Pexels