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Absicherung der biometrischen Risiken

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Wer sich heute zum Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie entschließt und dafür eine Finanzierung beansprucht, sollte an die Absicherung seiner Familie zumindest für zwei Situationen denken:

  1. Todesfall
  2. Verlust der Arbeitskraft

Für die Absicherung des Todesfalles gibt es reine Risikoversicherungen, die für einen oder zwei Darlehensnehmer (Ehepaare oder Lebensgefährten) zu günstigen Beiträgen zu haben sind:

Die Höhe der Absicherung sollte von der sonstigen Einkommenssituation abhängig sein. Eine gemeinsame „Worst-Case-Betrachtung“ unter Berücksichtigung aller laufenden oder einmaligen Zahlungsverpflichtungen sollte zusammen mit einem kompetenten Berater entwickelt werden.

Insbesondere können unterhaltsberechtigte Kinder aus einer nicht ehelichen (früheren) Beziehung den Pflichtteil beanspruchen. Wenn kein weiteres Vermögen vorhanden ist, kann der plötzliche Todesfall eines Unterhaltsverpflichtenden dazu führen, dass die jetzt gemeinsam bewohnte Immobilie verkauft werden muss, damit  dieser Pflichtteilsanspruch erfüllt werden kann. Dieser „Herausforderung“ können Sie mithilfe einer günstigen Risikoversicherung begegnen. Z.B. kann der Unterhaltsanspruch eines Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres (ggf. auch länger) ermittelt werden und diese Summe wird zugunsten des berechtigten Kindes separat abgesichert.

Ein Fall aus der Praxis:

Ein Ehepaar mit zwei Kindern erwirbt eine ETW in München. Der Kaufpreis beträgt € 494.000. Das Darlehen beträgt € 375.000, die monatliche Rate € 1562,–. Das laufende Einkommen wird zu 65% vom Ehemann, zu 35% von der Ehefrau verdient. Der Darlehensnehmer ist außerdem Vater einer neunjährigen Tochter aus einer früheren Verbindung. Der monatliche Kindsunterhalt beträgt aktuell € 462,– und steigt jährlich um ca. 3%. Der „Wert“ dieser Absicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beträgt € 96.760. Im Todesfall würden nach der gesetzlichen Erbfolge außerdem 50% des Immobilienwertes auf die 3 Kinder sowie die Ehefrau übergehen. Das nicht eheliche Kind könnte seinen Pflichtteilsanspruch in Höhe von ca. € 61.750 (Wert heute) geltend machen. Wir empfehlen diesem Darlehensnehmer den Abschluss von zwei Risikopolicen.

€ 160.000 zugunsten seiner erstgeborenen Tochter. Für diesen Vertrag werden monatlich € 23,86 fällig. Der Vertrag wird auf 15 Jahre abgeschlossen.

€ 375.000 zugunsten seiner Familie. Dieser Versicherungssumme fällt linear und erlischt nach 25 Jahren. Während der gesamten Darlehenslaufzeit von 25 Jahren ist im „Ernstfall“ die Immobilie entschuldet und die Familie darf im gewohnten Umfeld bleiben. Der Verlust des Vaters/Partners ist durch nichts zu ersetzen. Schmerz und Trauer lassen sich jedoch in diesem Fall leichter ertragen.

Das zweite Risiko im Laufe eines Lebens ist der Verlust der Arbeitskraft. Jeder 5. Arbeitnehmer ist lt. Statistik davon betroffen. Daher sollte sich grundsätzlich jeder – aber insbesondere verantwortungsvolle Darlehensnehmer – dagegen versichern. Je früher, desto besser sprich desto günstiger ist eine solche Police. Z. B. kann sich ein Auszubildender junger Mann von knapp 18 Jahren schon mit einem Monatsbeitrag von weniger als € 10,–  p.M. gegen Berufsunfähigkeit versichern. Sollte er zu 50% berufsunfähig werden, erhält er eine monatliche Rente von € 1000,–. Unterstellt wurde die Berufsgruppe A d.h. überwiegend kaufmännische Tätigkeit ohne besondere Gefahren.

In unserem Beispiel oben ist der Darlehensnehmer schon fast 40 Jahre alt. Für die Absicherung seines Nettoeinkommens von € 2500 (ebenfalls Berufsgruppe A) muss er bereits einen monatlichen Beitrag von € 89 aufwenden. Dieser Schutz ist kein Luxus sondern absolut notwendig. Die Anzahl der Immobilien, die aufgrund von invaliditätsbedingter Zahlungsunfähigkeit versteigert werden müssen, haben seit Jahren einen klaren Aufwärtstrend. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor diesem Verlust!

Das eigene Haus/die eigene Wohnung ist mehr als ein nur Vermögensgegenstand.

Foto von Alena Darmel von Pexels