immobilienkredite.de » Immobilienkredite Ratgeber » Mietnomaden und Messies: Was kann unternommen werden?

Mietnomaden und Messies: Was kann unternommen werden?

4.6/5 - (5 votes)

Ein Mieter zahlt über einen längeren Zeitraum seine Miete nicht und hat dies in nächster Zukunft auch nicht vor? Dann haben Sie es vielleicht mit einem Mietnomaden zu tun. Diese verschwinden allerdings nach einer gewissen Zeit spurlos und hinterlassen meist ein Chaos. Ein Messie sammelt meist allerhand Krempel an. Dies führt teilweise dazu, dass in der Wohnung kaum noch Platz vorhanden ist. Im Gegensatz zum Mietnomaden verlässt er seine Wohnung jedoch nicht. Unrat ist in den Räumen jeweils anzutreffen. Aber ist der Vermieter vollkommen schutzlos?

Vermieten nicht so unsicher wie angenommen

Vermieter müssen jedoch nicht jeden Morgen schweißgebadet aufwachen in der Befürchtung sie könnten einen Mietnomaden oder Messie beherbergen. Tatsächlich sind die meisten Mieter ganz gewöhnliche Menschen, die eine saubere Wohnung und einen gemütlichen Ort des Rückzugs suchen. Gefährlicher ist noch der Mieter, der sein Einkommen verliert. Durch Arbeitslosigkeit kann die Miete nicht mehr aufgebracht werden. Der Vermieter wird vertröstet und irgendwann zieht der Arbeitslose in eine kleinere Wohnung, die mit Harz IV beglichen wird. Der Vermieter wird hier kein Geld sehen.

Auswahl der Vermieter durch Makler

Der Vermieter ist jedoch nicht auf sich allein gestellt. Bei der Vermietung können Makler behilflich sein. Diese haben Erfahrung und meist auch gute Menschenkenntnis. Durch geschickte Fragen wird etwas über den Hintergrund des Umzugs ermittelt. Auch dieses Vorgehen kann den Einzug eines Mietnomaden oder Messies nicht vollkommen ausschließen. Dennoch wird die Vermietung dadurch sicherer. Dafür lässt der Makler sich seine Arbeit natürlich auch bezahlen.

Miete trotz Mietnomaden und Messies?

Gibt es für den Vermieter eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen, wenn er einen der hier genannten Vertreter in einer seiner Wohnungen sitzen hat? Wenn kein Verschulden des Vermieters vorliegt, so kann durch eine Mietausfallversicherung Geld erhalten werden. Diese muss natürlich schon vor dem Vorfall abgeschlossen worden sein. Gegen Mietnomaden hilft dies allerdings wenig. Dafür erhält der Vermieter bei Brandschäden oder sonstiger höherer Gewalt eine Ausfallentschädigung. Der Mietausfall darf jedoch nicht durch den Vermieter eingetreten sein. Dann greift auch keine Versicherung.

Gegen Mietnomaden selber kann eine entsprechende „Mietnomaden-Versicherung“ geschlossen werden. Diese ist gleich in zweifacher Hinsicht praktisch. Einmal wird der Ausfall der Miete von dieser Versicherung abgedeckt. Da diese Personen aber oftmals ein Chaos hinterlassen, dessen Beseitigung dem Vermieter einen vierstelligen Betrag kostet, werden auch diese Posten übernommen.

Eine solche Versicherung sorgt für eine unbeschwerte Nachtruhe. Dafür muss jedoch auch ein Betrag von bis zu 100 Euro im Jahr bezahlt werden.

Foto von Andrea Piacquadio von Pexels