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Vom Mehrfamilienhaus zu Eigentumswohnungen

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Teilung eines Bestandshauses in Eigentumswohnungen

Wenn Sie z.B. durch Erbschaft glücklicher Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind, stellt sich die berechtigte Frage nach der professionellen „Verwertung“ der Immobilie. Für alle, die ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen möchten hier eine kurze „probate“ Checkliste.

  1. Prüfung der baulichen Voraussetzungen für das Erreichen der Abgeschlossenheitsbescheinigung, ggf. müssen die Voraussetzungen entsprechend den baulichen Auflagen erfüllt werden.
  2. Sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird zusammen mit einem diesbezüglich erfahrenen Architekten ein Aufteilungsplan erstellt. Dieser ist auch die Basis für die Teilungserklärung, welche die Miteigentumsanteile regelt.
  3. Der Eigentümer stellt nun bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  4. Die Teilungserklärung wird durch den Notar beurkundet und dem zuständigen Grundbuchamt mit der Bitte um Vollzug zugeleitet.
  5. Das Grundbuchamt legt nun für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt an. Eine Schließung des alten Grundbuchs kann jedoch erst nach Löschung ggf. noch vorhandener Hypotheken oder Grundschulden in der dritten Abteilung des Grundbuches vorgenommen werden. Daher kann der Vollzug der Teilungserklärung erst später erfolgen.
  6. Nun sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkaufsstart geschaffen.

Foto von George Becker von Pexels