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Aufteilungsplan

    Aufteilungsplan

    Was ist ein Aufteilungsplan?

    Ein Aufteilungsplan ist ein Plan, der die räumliche Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Einheiten wie etwa Wohnungen, Gewerberäume oder Tiefgaragenstellplätze darstellt. Er dient in erster Linie als Grundlage für die Teilung des Grundstücks in Eigentumswohnungen, um diese separat verkaufen oder als Eigentum übertragen zu können.

    Wer erstellt einen Aufteilungsplan?

    In der Regel wird der Aufteilungsplan vom Architekten oder Bauingenieur erstellt. In einigen Fällen kann auch der Verkäufer des Grundstücks den Aufteilungsplan vorlegen oder er wird von einem Notar beauftragt.

    Welche Informationen enthält ein Aufteilungsplan?

    Ein Aufteilungsplan enthält neben der räumlichen Aufteilung des Grundstücks auch Angaben zu den einzelnen Einheiten wie beispielsweise der Wohnfläche oder der Lage innerhalb des Gebäudes. Auch gemeinsam genutzte Einrichtungen wie etwa Treppenhäuser oder Zufahrten werden in der Regel auf dem Aufteilungsplan dargestellt.

    Wann wird ein Aufteilungsplan benötigt?

    Ein Aufteilungsplan wird benötigt, wenn ein Grundstück in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll. Ebenso wird er bei der Bestellung von Sonder- oder Teileigentum benötigt. Auch bei der Veräußerung von Grundstücken ist der Aufteilungsplan ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrags.

    Wie wird ein Aufteilungsplan erstellt?

    Zur Erstellung des Aufteilungsplans ist in der Regel ein Vermessungsingenieur erforderlich. Dieser vermessen das Grundstück und erstellt eine Übersichtszeichnung. Der Architekt oder Bauingenieur erstellt dann auf Grundlage dieser Übersichtszeichnung den eigentlichen Aufteilungsplan.

    Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan und Teilungserklärung?

    Während der Aufteilungsplan die räumliche Aufteilung eines Grundstücks in Einheiten darstellt, regelt die Teilungserklärung die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Eigentümern. In der Teilungserklärung werden beispielsweise Vorschriften zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums oder zur Instandhaltung des Gebäudes festgelegt. Der Aufteilungsplan ist somit die Grundlage für die Teilungserklärung.

    Gibt es gesetzliche Vorgaben für Aufteilungspläne?

    Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben für Aufteilungspläne. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind beispielsweise Vorschriften zur Gestaltung des Aufteilungsplans festgelegt. Auch die genaue Darstellung von Einheiten wie beispielsweise Balkonen oder Terrassen ist gesetzlich geregelt.

    Was kostet die Erstellung eines Aufteilungsplans?

    Die Kosten für die Erstellung eines Aufteilungsplans können je nach Aufwand und Größe des Grundstücks variieren. In der Regel muss jedoch mit Kosten im Bereich von mehreren tausend Euro gerechnet werden. Diese Kosten werden oft von den Käufern der einzelnen Einheiten übernommen.