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Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Was ist ein Bebauungsplan?

    Ein Bebauungsplan ist ein Planungs- und Rechtsinstrument der Raumordnung, das innerhalb eines bestimmten Gebiets, wie einer Stadt oder eines Dorfes, die zulässigen Nutzungen, Maße und Gestaltungsregelungen für Bauvorhaben festlegt. Er enthält alle notwendigen technischen Informationen, die erforderlich sind, um ein Bauvorhaben auf dem jeweiligen Grundstück umsetzen zu können.

    Welche Ziele hat ein Bebauungsplan?

    Ein Bebauungsplan hat das Ziel, das Zusammenleben und Zusammenwirken in einer Gemeinde zu regeln und das Gemeinwohl zu fördern. Dabei werden unterschiedlichste Aspekte berücksichtigt wie zum Beispiel die Innenentwicklung, der Umweltschutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder auch die Integration von sozialen Einrichtungen. Zunehmend wird auch die Förderung von nachhaltigen und klimafreundlichen Bauweisen in den Bebauungsplänen berücksichtigt.

    Wer legt einen Bebauungsplan fest?

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet der Plan Anwendung finden soll, aufgestellt. Die Planung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Planungsbüro und unter Beteiligung der Einwohner*innen, städtebaulichen Interessenvertretungen, sowie der beteiligten Fachbehörden. In einem offenen Beteiligungsprozess werden mögliche Planungsalternativen und eventuelle Bedenken besprochen und in die Planung einbezogen.

    Wie wird ein Bebauungsplan umgesetzt?

    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Das heißt, er gibt vor, welche Art von Bebauung und Nutzung auf einem bestimmten Grundstück erlaubt ist. Sofern das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, kann es grundsätzlich genehmigt werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Bauvorhaben, das den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, aus anderen rechtlichen Gründen wie zum Beispiel dem Denkmalschutz oder dem Umweltrecht nicht genehmigt wird.

    Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

    Ein Bebauungsplan kann geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse dies erfordert. Eine Änderung kann zum Beispiel notwendig werden, wenn sich die Anforderungen an die Gemeinde verändern, neue Anforderungen wie Klimaschutzaspekte oder neue Nutzungsarten hinzukommen oder auch weil es andersweitige Ziele gibt. In der Regel wird vor einer Änderung des Bebauungsplans erneut ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt.