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Wegerecht

    Wegerecht

    Definition

    Das Wegerecht bezeichnet das dingliche Recht, ein fremdes Grundstück zum Zweck der Durchfahrt oder des Begehens zu nutzen. Es ist ein beschränktes Nutzungsrecht, welches im Grundbuch des betroffenen Grundstücks eingetragen wird.

    Arten des Wegerechts

    Es gibt zwei Arten des Wegerechts: das Geh- und Fahrrecht und das Leitungsrecht. Das Geh- und Fahrrecht berechtigt den Berechtigten, das fremde Grundstück mit Fahrzeugen zu befahren oder zu Fuß zu begehen. Das Leitungsrecht ist ein Wegerecht, das dem Berechtigten erlaubt, Leitungen in Form von Rohren, Kabeln oder Drähten auf dem fremden Grundstück zu verlegen.

    Entstehung des Wegerechts

    Das Wegerecht kann auf verschiedene Arten entstehen. Ein häufiger Grund ist die Notwegeinrichtung. Hierbei entsteht ein Wegerecht, um ein Grundstück überhaupt erreichen zu können, da es auf andere Weise nicht möglich ist. Auch der Kauf, die Schenkung oder die Erbfolge können Wegeverzichte zur Folge haben. Eine weitere Möglichkeit ist die Errichtung eines Grundstücks auf Basis einer anderen Fläche, welche das Wegerecht einschließt.

    Kosten des Wegerechts

    Die Kosten des Wegerechts sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wer das Wegerecht nutzen darf, muss in der Regel einen finanziellen Beitrag leisten. Die Kosten des Wegerechts können jedoch auch von der Lage des betroffenen Grundstücks abhängen. Ist das Grundstück beispielsweise abgelegen und schwer zu erreichen, kann der Preis höher ausfallen als bei einem Zugang, der bereits vorhanden ist.

    Wegerecht und Nachbarn

    Das Wegerecht zwischen Nachbarn ist ein häufiges Thema. Es ist jedoch nicht automatisch gegeben, dass ein Wegerecht besteht, nur weil Nachbarn anliegen. Es muss in jedem Fall ein Vertrag geschlossen oder eine Notwegeinrichtung stattfinden, um das Wegerecht zu begründen. Es ist jedoch ratsam, sich in jedem Fall mit dem Nachbarn abzustimmen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    Muss ein Wegerecht bei Grundstücksübertragungen berücksichtigt werden?

    Ja, ein bestehendes Wegerecht muss bei Grundstücksübertragungen berücksichtigt werden. Das Wegerecht bleibt auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen, da es im Grundbuch des betroffenen Grundstücks eingetragen ist. Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken sollten deshalb die Rechtsverhältnisse genau geklärt werden.

    Fazit

    Das Wegerecht regelt das Recht, ein fremdes Grundstück zu befahren oder zu begehen. Es kann auf verschiedenen Wegen begründet werden und ist im Grundbuch des betroffenen Grundstücks eingetragen. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Faktoren, die das Wegerecht beeinflussen, ist es ratsam, sich vorab ausführlich zu informieren und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.