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Warum werden Immobilien zwangsversteigert?

Warum werden Immobilien zwangsversteigert?
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In Zeitungen und auch im Internet fallen dem Suchenden mitunter besonders günstige Angebote ins Auge. Hier sollte zunächst immer geprüft werden, ob es sich um einen regulären Verkauf oder um eine Zwangsversteigerung handelt. Bei einer solchen Versteigerung wird dem aktuellen Besitzer ein Zwang aufgelegt. Dies hat in der Regel etwas damit zu tun, dass er seine Schulden gegenüber der Bank nicht begleichen kann. Der potentielle Käufer ist jedoch bis zum eigentlichen Vertragsabschluss nicht sicher der Eigentümer. Der Besitzer hat die Möglichkeit die Zwangsversteigerung abzuwenden.

Wer tritt bei der Zwangsversteigerung als Gläubiger auf?

Damit eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden kann, muss der Gläubiger vom Grundbuch abgesichert sein. Geldinstitute lassen sich ins Grundbuch eintragen, um diese Sicherheit gegenüber ihren Kunden zu haben. Eine Zwangsversteigerung erfolgt nach einem Rang-Prinzip. Wer im ersten Rang eingetragen ist, der wird zuerst für seinen Verdienstausfall entschädigt. Die Eintragung findet im der zweiten Abteilung unter „Dienstbarkeiten“ statt. Erst wenn nach der Zwangsversteigerung alle Gläubiger befriedigt wurden, erhält der ehemalige Besitzer den Restwert der Immobilie ausgezahlt.

Reichen die Einnahmen der Zwangsversteigerung nicht aus, um alle Gläubiger auszubezahlen, haben die Personen oder Unternehmen im letzten Rang Pech gehabt und bleiben auf ihrem Schaden sitzen.

Arbeitssicherheit als Faktor zum Kauf einer Immobilie

Viele Käufer haben, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, kaum Eigenkapital verfügbar. Vielleicht wird jedoch eine Familie geplant oder aus sonstigen Gründen der Umzug in eine eigene Wohnung realisiert. Insbesondere Personen, die ihren Job sicher geglaubt haben, möchten in ihr eigenes Heim ziehen. Eine der häufigsten Ursachen für eine Zwangsversteigerung ist der Verlust der Arbeit. In diesem Fall können die Raten nicht mehr gezahlt werden. Der Bewohner benötigt sein weniges Geld für Essen, Kleidung, Strom- und Wasserkosten. Ist er im Rückstand und kann sich mit seiner Bank nicht einigen, so wird eine Zwangsversteigerung angesetzt.

Vor der Zwangsversteigerung

Auch eine Zwangsversteigerung beginnt nicht bei einem Wert von einem Euro. Zunächst wird ein Gutachten erstellt. Dieses schätzt den Wert der Immobilie. Das erste Gebot errechnet sich aus dem Verkehrswert. Auch der Versteigerungstermin kann erst dann festgesetzt werden, wenn das Gutachten erstellt wurde. Wer Interesse an der Immobilie hat, der kann beim zuständigen Gericht den Wert einsehen.

Sollten noch Personen in der Immobilie wohnen, so können diese eine Besichtigung der Wohnung verweigern. Sie wollen nicht freiwillig verkaufen und sind zu einer Führung nicht verpflichtet. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn vom Antrag zur Versteigerung, bis zum ersten Termin ein knappes Jahr vergeht.