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Einheitswert

    Einheitswert

    Definition

    Der Einheitswert ist ein Bewertungsmaßstab für die Vermögenswerte von Immobilien und dient als Grundlage für die Berechnung von Steuern wie beispielsweise der Grundsteuer.

    Wie wird der Einheitswert ermittelt?

    Der Einheitswert wird durch die zuständige Finanzbehörde auf Basis des Einheitswertbescheids ermittelt. Dafür werden verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und Zustand der Immobilie berücksichtigt. Der Einheitswert wird alle sechs Jahre neu festgelegt und kann sich durch bauliche Maßnahmen, Veränderungen im Umfeld oder Änderungen in der Rechtslage verändern.

    Was ist der Unterschied zwischen Einheitswert und Verkehrswert?

    Der Einheitswert und der Verkehrswert sind zwei unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Immobilien. Während der Einheitswert für steuerliche Zwecke dient, ist der Verkehrswert die Grundlage für den Kauf- oder Verkaufspreis einer Immobilie. Der Verkehrswert wird durch einen Gutachter ermittelt und berücksichtigt neben den reinen Sachwert auch den aktuellen Markt.

    Wofür wird der Einheitswert verwendet?

    Der Einheitswert ist die Basis für die Berechnung der Grundsteuer, die von Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken an die Gemeinden gezahlt wird. Außerdem dient er zur Berechnung anderer öffentlicher Abgaben wie beispielsweise der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

    Wie kann man Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen?

    Wenn man sich mit dem Einheitswertbescheid nicht einverstanden ist, kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. In diesem Einspruch sollten die Gründe für die Einwendungen dargelegt werden. Nach Prüfung der Argumente entscheidet das Finanzamt über den Einspruch.

    Fazit

    Der Einheitswert ist ein wichtiger Bewertungsmaßstab für Immobilien und hat Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer und anderer Abgaben. Durch die regelmäßige Neufestlegung des Einheitswerts können sich Änderungen in der steuerlichen Belastung von Grundstückseigentümern ergeben.