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Rangrücktritt

    Rangrücktritt

    Was ist ein Rangrücktritt?

    Ein Rangrücktritt ist eine Vereinbarung, bei der ein Gläubiger auf sein Recht verzichtet, bei der Rückzahlung seines Kredits bevorzugt behandelt zu werden. Im Falle einer Insolvenz des Kreditnehmers nimmt er damit eine niedrigere Rangstufe ein und muss warten, bis alle anderen Gläubiger befriedigt sind.

    Wann wird ein Rangrücktritt vereinbart?

    Ein Rangrücktritt kann vereinbart werden, wenn ein Kreditgeber einem Kreditnehmer ohne ausreichende Sicherheiten einen Kredit gewährt. Das kann etwa bei einem Start-up oder einem kleinen Unternehmen ohne langes Bestehen der Fall sein.

    Welche Folgen hat ein Rangrücktritt?

    Ein Rangrücktritt bedeutet, dass der Gläubiger erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird. Im Falle einer Insolvenz bedeutet das, dass er wahrscheinlich keine Rückzahlungen mehr erhält. Im Gegenzug reduziert der Rangrücktritt das Ausfallrisiko für den Kreditgeber und ermöglicht so eine Kreditvergabe zu günstigeren Konditionen.

    Wie wird ein Rangrücktritt vereinbart?

    Ein Rangrücktritt wird in der Regel in einem Kreditvertrag festgehalten. Hierin wird der Gläubiger ausdrücklich auf seine bevorzugte Gläubigerstellung verzichten. Der Verzicht kann auf verschiedene Weise formuliert werden. In jedem Fall sollte die Vereinbarung klar und eindeutig sein.

    Welche Alternativen gibt es zum Rangrücktritt?

    Eine Alternative zum Rangrücktritt ist die Gewährung von Krediten gegen Sicherheiten oder eine Bürgschaft. Hierbei haftet der Kreditgeber nicht nur mit seinem Vermögen, sondern auch mit seinem persönlichen Ruf. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung von Eigentumsvorbehalten oder die Verpfändung von Vermögenswerten.

    Fazit

    Ein Rangrücktritt ist eine Vereinbarung, bei der der Gläubiger auf seine bevorzugte Stellung bei der Rückzahlung eines Kredits verzichtet. Im Falle einer Insolvenz muss er warten, bis alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Der Rangrücktritt reduziert das Ausfallrisiko für den Kreditgeber und ermöglicht so eine Kreditvergabe zu günstigeren Konditionen. Alternativen zum Rangrücktritt sind die Verpfändung von Vermögenswerten, Eigentumsvorbehalte oder auch Kredite gegen Sicherheiten oder Bürgschaften.