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Wintergarten – Darauf sollte geachtet werden

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Ein Wintergarten zählt zum Wohnraum eines Hauses. Trotz der Bezeichnung Garten grenzt er direkt ans Haus an. Er zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenwände aus langen Fensterfronten bestehen, die einen umfassenden Blick in den Garten gewähren. Dadurch entsteht der Eindruck, dass dieser Teil des Hauses mehr zum Garten gehört. Da es jedoch ein Anbau an das Haus darstellt, kann der Wintergarten natürlich beheizt werden.

Was sollte bei der Planung des Wintergartens beachtet werden?

Wenn das Haus bereits steht und der Wintergarten angebaut werden soll, muss zunächst geprüft werden, ob der Garten für dieses Vorhaben ausreichend groß ist. Denn ein Wintergarten, der dem eigentlichen Garten den Platz wegnimmt, erfüllt nicht seinen Zweck.

Egal ob der Wintergarten direkt mit dem Haus errichtet oder erst später als Anbau hinzugefügt wird, der Platzbedarf ist eine wichtige Komponente. Die Größe des Wintergartens sollte sich nach den Möbeln richten, die innerhalb platziert werden sollen. Weiterhin müssen Durchgangszonen eingeplant werden, wenn der Wintergarten mehrere Räume miteinander verbindet.

Benötigt ein Wintergarten eine Baugenehmigung?

Ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss, hängt vom Bebauungsplan der Siedlung ab. Gibt es dort bereits Festsetzungen, die sich mit der Errichtung eines Wintergartens beschäftigen, so kann das Rechtliche mit einer einfachen Bauanzeige geregelt werden. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist für diese Art des Anbaus meist eine vereinfachte Genehmigung einzuholen.

Wie daraus hervorgeht muss jedoch eine Genehmigung beantragt werden. Ohne Baufestsetzung ist auch eine volle Baugenehmigung nicht auszuschließen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Aspekte wie der Schutz vor Bränden und das Einsparen von Energie bedacht werden müssen. Renommierte Firmen erstellen gerne auch die Konstruktionszeichnungen für den Wintergarten und beteiligen sich aktiv an der Planung.

Kann der Wintergarten selber errichtet werden?

Grundsätzlich kann sich der Bauherr auch selber mit der Errichtung des Wintergartens beschäftigen. Auch hier gilt es zunächst die rechtlichen Hürden zu überwinden. Gerade Anbauten stellen den Handwerker häufig vor Herausforderungen. Dabei ist auch zu beachten, ob ein Altbau oder ein neueres Haus umgebaut werden soll. Grundsätzlich ist handwerkliches Geschick gefragt, um einen Wintergarten selber zu errichten.

Nur das Aufstellen von verglasten Wänden ist noch kein Wintergarten. Das Fundament im Boden muss gegossen werden, das Verlegen von Stromkabeln erfordert Erfahrung und auch die Isolierung ist bei einem Bauvorhaben mit einer solch großen Fensterfront nicht zu unterschätzen. Eine Fußbodenheizung sorgt für die gewünschte Wärme. Wer unerfahren ist oder sich als Amateurbastler bezeichnet, sollte lieber die Finger vom Selbstbau lassen.

Foto von Roxanne Minnish von Pexels