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Vermieterbescheinigung – vermeiden Sie Bußgelder

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Vermieter sind seit November 2015 wieder verpflichtet, dem Mieter den Einzug in die Wohnung schriftlich zu bestätigen, damit der Mieter den Einzug gegenüber dem Einwohnermeldeamt nachweisen kann. Der Bundestag hatte das Gesetz zur „Fortentwicklung des Meldewesens“ beschlossen, welches ein Comeback der im Jahr 2002 abgeschafften „Vermieterbescheinigung“ bedeutete. Vermieter sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder per email zu bestätigen. Mit dieser Regelung wird das Ziel verfolgt, Scheinanmeldungen wirksamer zu begegnen. Die

Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
1. Name und Anschrift des Vermieters
2. Art des meldepflichtigen Vorganges (zu gut Deutsch: Einzug oder Auszug)
3. Anschrift der Wohnung
4. Namen der meldepflichtigen Personen

Warum ist die Vermieterbescheinigung so wichtig?

Wer anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser tatsächlich dort wohnt oder beabsichtigt dort einzuziehen, droht eine Geldbuße von € 50.000. Nicht so krass fällt das Bußgeld aus, wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht oder fehlerhaft ausfüllt. Das kostet im Zweifel „nur“ € 1.000.

Foto von Dom J von Pexels