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Die Bauabnahme – Wann können Mängel beanstandet werden?

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Durch die günstigen Zinsen in Deutschland ist ein richtiger Boom an Neubauten entstanden. Der Bauherr sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Bauabnahme eines der wichtigsten Rechtsakte beim Hausbau ist. In der Wichtigkeit folgt die Abnahme direkt nach der Unterschrift, welcher den Bau in Auftrag gibt. Aber wofür wird die Bauabnahme überhaupt durchgeführt und vermindern sich die Rechte des Bauherrn gegenüber dem Bauträger im Anschluss?

Wozu wird eine Bauabnahme durchgeführt?

Die Bauabnahme bei einem Neubau gibt dem Bauherrn oder auch den zukünftigen Bewohnern in ihrer Gesamtheit die Möglichkeit Mängel zu beanstanden. Wurden die falschen Türen verbaut, zieht es an einer Stelle oder schauen irgendwo vielleicht sogar Nägel heraus? Dann muss dies an diesem Termin mitgeteilt werden.

Vielleicht ist der Bau auch noch gar nicht abgeschlossen. Wurde die Einfahrt noch nicht fertig verlegt? Kann die Spülung an der Toilette nicht betätigt werden? Oder fehlen im Wohn- und Arbeitszimmer die Fußleisten? Dann ist es für eine Bauabnahme zu früh. Diese Mängel müssen mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten werden.

Tatsächlich sind es die wenigsten Häuser, die bei der Abnahme frei von Mängeln sind. Daher sollte der Bauherr auch nicht vorschnell handeln und die Qualität als einwandfrei bestätigen. Er muss kontrollieren und Mängel finden. Denn wenn er bei der Bauabnahme offensichtliche Mängel nicht beanstandet, kann er nur schwerlich seinen Auftraggeber für die Nachbesserung in die Pflicht nehmen.

Rechte des Bauherrn nachdem der Abnahme

Die Bauabnahme hat schon stattgefunden und es wurden keine Mängel geltend gemacht? Tage oder Wochen später fällt jedoch etwas auf, was nicht vereinbart gewesen ist? Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der Mangel hätte bereits bei der Bauabnahme auffallen müssen.
  2. Es handelt sich um einen versteckten oder arglistig verschwiegenen Mangel, der tatsächlich nicht sofort auffällt.

Im ersten Fall wird es für den Bauherrn schwierig gegenüber dem Unternehmen eine Nachbesserung durchzusetzen. Es wird auf die erfolgte Bauabnahme gepocht werden. Die Aussichten des Eigentümers auf einen Erfolg sind hier gering. Daher sollte die Abnahme auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Wenn der Mangel jedoch nicht offensichtlich ist, so kann dieser auch im Nachhinein geltend gemacht werden. Natürlich muss der Baufirma ein Verschulden nachgewiesen werden können. In diesem Fall muss das Unternehmen nachbessern. Wer sich unsicher ist, der sollte sich professionelle Unterstützung für die Bauabnahme sichern. Bauingenieure, Architekten oder Sachverständige vom TÜV oder der Dekra sind für dieses Anliegen bestens geeignet.

Foto von Tima Miroshnichenko von Pexels