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Nebenkosten für Mieter im Detail

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Viele Leute suchen sich gutgläubig eine Wohnung und denken, dass es mit dem Bezahlen der Miete grundsätzlich getan ist. Aber tatsächlich ist dies vom Vertragsabschluss abhängig. Wo vereinbart wird, dass neben der Miete noch die Nebenkosten getragen werden, kommen weitere Ausgaben auf dem Mieter zu.

Welche Kosten muss der Mieter tragen?

Zunächst einmal werden die Nebenkosten auf sämtliche Mieter des Hauses aufgeteilt. Dies geschieht nicht im gleichen Verhältnis, sondern nach einem Verteilerschlüssel. Dieser ist meist abhängig von der Größe des Wohnraumes oder der Anzahl der dort wohnenden Personen. Die nachfolgenden Ausgaben sollten eingeplant werden:

  • Abwasser-Kosten: Die öffentlichen Anlagen zur Entwässerung können nur gegen Gebühren genutzt werden. Auch die Abfuhr, sowie Reinigung einer Sicker- oder Klärgrube fällt in diese Kategorie.
  • Antenne/Breitbandkabel: Sollte die Wohnanlage über eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel verfügen, so können Wartungskosten und Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden.
  • Gartenpflege: Für die Grünanlagen um das Gebäude wird Personal angestellt, welches es zu bezahlen gilt. Spielplätze müssen ebenfalls gepflegt werden und fallen in diese Kategorie
  • Gebäudebeleuchtung: Damit ist der Betrieb von Leuchtkörpern innerhalb des Gebäudes, z.B. in Fluren und am Außengebäude gemeint.
  • Grundsteuer: Die Kommunen der Region erheben eine Grundsteuer, da der Grund und Boden auf ihrem Bereich steht. Dieser Punkt wird u.U. auch mit „öffentliche Lasten des Grundstücks“ bezeichnet.
  • Hausputz: Eine Putzfrau, die auf den Fluren und in den Gängen sauber macht, die den Keller pflegt und die Treppen scheuert muss bezahlt werden. Auch die Beseitigung von Ungeziefer im Gebäude fällt in diese Kategorie.
  • Hauswart: Ein Hauswart unterscheidet sich von der Putzfrau. Er wechselt Glühbirnen, übernimmt die Säuberung des Gehweges (auch von Schnee), oftmals wird auch die Hausputz und die Gartenpflege mit übernommen.
  • Liftanlage: Wenn ein Fahrstuhl vorhanden ist, so müssen die Kosten für Strom, Beaufsichtigung, Wartung, Überwachung und Pflege bezahlt und auf die Mieter verteilt werden.
  • Müllabfuhr: Die Stadt sammelt den Müll der Mieter ein und entsorgt diesen. Dafür muss jedoch gezahlt werden.
  • Schornsteinfeger: Ist ein Schornstein vorhanden, so werden auch Kosten für den Schornsteinfeger fällig. Dieser misst die Immissionen und kehrt den Schacht.
  • Versicherungen: Gebäude werden gegen Sturm, Wasser und Feuer versichert. Weiterhin ist eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude, aber auch den Öltank und die Liftanlage abzuschließen. Eine Glasversicherung ergänzt den Schutz meistens.
  • Wascheinrichtung: Im Keller befinden sich häufig eine Waschmaschine und ein Trockner. Diese verbrauchen Strom und müssen gelegentlich neu angeschafft werden. Auch Wartungen fallen in diese Kategorie.
  • Wasserkosten: Eine Wasseraufbereitungsanlage (falls vorhanden), die Wasseruhr und natürlich das Wassergeld wird mit diesem Punkt abgerechnet.
  • Weitere Nebenkosten: Diese Aufzählung ist umfassend, muss jedoch nicht abschließend sein. Wer eine Sauna oder ein Schwimmbad im Haus hat, der trägt die Kosten dafür ebenfalls mit.

Foto von cottonbro von Pexels