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Immobilienkauf – Sind Preisverhandlungen möglich?

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Der Immobilienmarkt spielt aktuell verrückt. Während in vielen Städten kaum noch Wohnraum erstanden werden kann, stehen in anderen Orten viele Gebäude leer. Dies bietet sowohl den Maklern, als auch den Käufern unterschiedliche Voraussetzungen. Auch die Preisverhandlungen bzw. das Feilschen um den Preis sind davon akut betroffen.

Die Verhandlungsposition beim Feilschen bedenken

Angebot und Nachfrage reguliert den Markt. Wer in Berlin vor einem Haus steht und mit 45 anderen Personen auf einen Besichtigungstermin wartet, der wird die Kosten eher nicht drücken können. Es ist kaum zu erwarten, dass sämtlichen Interessenten die Immobilie nicht zusagt. Berlin ist jetzt aber ein Beispiel, welches extrem ist. Denn in der Hauptstadt gibt es in diversen Stadtteilen kaum noch freie Wohneinheiten. Dies schwächt die Verhandlungsposition der Käufer und freut die Makler.

Umgekehrt kann ein Gebäude in einer ländlich geprägten Gegend, ohne viele Interessenten, oftmals im Preis gedrückt werden. Die notwendige Nachfrage ist nicht vorhanden und eine Immobilie verursacht auch Kosten, wenn niemand darin wohnt. Deshalb ist das Bedürfnis auf einen Verkauf häufig größer, als auf der zunächst festgesetzten Summe zu beharren.

Preisverhandlungen nach erfolgter Besichtigung führen

Kein Käufer ist in einer guten Position zum Verhandeln, wenn er das Objekt seiner Begierde noch nicht gesehen hat. Dies hat zwei Gründe. Zum einen könnte die Immobilie dem Käufer gar nicht gefallen. Außerdem sind gerade Mängel oder Änderungswünsche ein willkommener Anlass wegen dem Preis nochmals nachzufragen. Eine schlechte Dämmung, alte Fenster oder eine schreckliche Wandfarbe sollen noch geändert werden? Es fallen also zusätzliche Kosten an. Dies kann mitgeteilt werden und stärkt die Verhandlungsposition. Natürlich nur dann, wenn keine Interessenten vorhanden sind, die den geforderten Preis zahlen wollen.

Welche Dokumente kann sich ein potentieller Käufer zeigen lassen?

  • Energiepass
  • Nebenkostenabrechnung
  • Dokumentation der letzten Einwohnerversammlung

Können in einem dieser Dokumente Schwächen festgestellt werden, ist es ebenfalls möglich den Preis zu drücken. Ebenso wie bei den vermeintlichen Mängeln an der Wohnung, müssen diese den Käufer gar nicht wirklich stören. Oftmals werden Renovierungsarbeiten schon vor dem Kauf eingeplant und würden keine zusätzlichen Kosten aufwerfen. Dies wird dem Verkäufer natürlich nicht auf die Nase gebunden, sondern trotzdem in die Preisverhandlungen eingebracht.

Sollte das erste Angebot grundsätzlich abgelehnt werden?

Es ist eine bekannte Phrase bei Verhandlungen: „Das erste Angebot unbedingt ablehnen!“ Aber was wenn die Immobilie anderweitig verkauft wird? Dies ist das Risiko der Strategie. Aber tatsächlich ist es oftmals günstig, nicht auf das erste Angebot einzugehen. Es sollte ein eigener Vorschlag unterbreitet werden. Dieser kann mit der Visitenkarte oder der Telefonnummer beim Makler oder Verkäufer hinterlassen werden. Wenn nach einiger Zeit noch keine Angebote eingegangen sind, geht vielleicht der erhoffte Anruf ein. Dies ist jedoch nur für Personen geeignet, die es bei ihrem Umzug nicht eilig haben.

 

Foto von Ibrahim Boran von Pexels