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Bereitstellungszins

    Bereitstellungszins – Definition und Erklärung

    Was ist ein Bereitstellungszins?

    Ein Bereitstellungszins ist eine Gebühr, die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer in Rechnung stellt, falls dieser einen Kredit nicht sofort abruft, sondern zunächst nur einen entsprechenden Betrag bereitstellen lässt. Der Bereitstellungszins erhöht somit die Kosten für den Kreditnehmer, oberhalb der Zinsen, die für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag zu zahlen sind.

    Wann fällt ein Bereitstellungszins an?

    Ein Bereitstellungszins fällt immer dann an, wenn ein Kreditgeber einem Kunden einen Kredit gewährt, dieser aber nicht den vollen Betrag sofort abruft, sondern sich eine Möglichkeit eröffnen will, den Kreditbetrag noch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel bei Bedarf, in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sichert sich die Bank den Anspruch auf den bereitgestellten Kreditbetrag mit einem Bereitstellungszins.

    Wie hoch ist ein Bereitstellungszins?

    Die Höhe eines Bereitstellungszinses kann stark variieren und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Höhe des bereitgestellten Kreditbetrages und der Dauer, für die der Kredit bereitgestellt wird. In der Regel liegt der Bereitstellungszins bei etwa 0,25 bis 0,5 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages pro Monat.

    Wie lange muss ein Bereitstellungszins gezahlt werden?

    Die Dauer, für die ein Bereitstellungszins gezahlt werden muss, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In der Regel beträgt die maximale Laufzeit für einen Bereitstellungszins bis zu sechs Monaten, wobei in Einzelfällen auch längere Laufzeiten vereinbart werden können. Der Bereitstellungszins wird in der Regel nur so lange fällig, wie der Kredit nicht vollständig abgerufen wurde.

    Was sind die Alternativen zum Bereitstellungszins?

    Als Alternative zum Bereitstellungszins bieten einige Kreditgeber auch eine sogenannte „Option auf Kreditabruf“ an, bei der dem Kreditnehmer eine verbindliche Zusage über den Kreditbetrag und dessen Konditionen erteilt wird, ohne dass dieser den Kredit sofort abrufen muss. Dadurch fallen keine Bereitstellungszinsen an, jedoch ist der Kreditnehmer immer noch gebunden, den Kredit zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abzurufen.