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Geldbeschaffungskosten

    Geldbeschaffungskosten

    Was sind Geldbeschaffungskosten?

    Geldbeschaffungskosten sind Kosten, die bei der Beschaffung von Fremdkapital anfallen. Sie umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten, Darlehen oder anderen Finanzierungsformen anfallen. Dazu zählen z.B. Bearbeitungsgebühren, Provisionen für Vermittler oder Zinsen für Kredite.

    Warum fallen Geldbeschaffungskosten an?

    Geldbeschaffungskosten fallen an, weil die Kreditgeber auch Kosten haben, wenn sie Kredite oder Darlehen zur Verfügung stellen. Diese Kosten werden an den Kreditnehmer weitergegeben. Zudem entstehen den Kreditgebern auch Risiken, wenn sie Geld verleihen. Diese Risiken werden durch die Zahlung von Zinsen abgedeckt.

    Wie hoch sind Geldbeschaffungskosten?

    Die Höhe der Geldbeschaffungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Kredits, der Laufzeit und der Bonität des Kreditnehmers. In der Regel liegen die Kosten zwischen 1 und 3 Prozent der Kreditsumme.

    Wie werden Geldbeschaffungskosten berechnet?

    Die Berechnung der Geldbeschaffungskosten erfolgt auf Basis der Kreditsumme. In der Regel wird ein prozentualer Anteil der Kreditsumme als Gebühr für die Bereitstellung des Kredits berechnet. Zudem können noch weitere Kosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren oder Provisionen für Vermittler hinzukommen.

    Sind Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzbar?

    Ja, Geldbeschaffungskosten können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kredit für den Kauf einer Immobilie aufgenommen wird, die vermietet wird.

    Fazit

    Geldbeschaffungskosten können bei der Aufnahme von Krediten oder anderen Finanzierungsformen anfallen. Sie umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Kredits stehen. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann zwischen 1 und 3 Prozent der Kreditsumme liegen. Geldbeschaffungskosten können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind.