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Auflassung

    Auflassung

    Definition und Bedeutung

    Die Auflassung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Immobilienrecht, der den Übergang des Eigentums an einer Immobilie beschreibt. Sie ist die formelle Übertragung des Grundstückseigentums vom Verkäufer auf den Erwerber.

    Verfahren und Voraussetzungen

    Die Auflassung erfolgt in der Regel durch eine notarielle Urkunde, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird und beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht wird. Der Käufer muss den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, bevor die Auflassung vollzogen werden kann. Zur Durchführung der Auflassung ist außerdem die Eintragung im Grundbuch erforderlich.

    Rechtswirkungen

    Durch die Auflassung geht das Eigentum am betreffenden Grundstück vollständig und unbeschränkt auf den Erwerber über. Dies bedeutet, dass er vollständige Verfügungsgewalt über das Grundstück hat und es nutzen, verkaufen oder beleihen kann.

    Auflassungsvormerkung

    Erfolgt die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie nicht unmittelbar bei Vertragsabschluss, kann eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Dadurch wird das Eigentum des Verkäufers schon vor der Eintragung im Grundbuch zugunsten des Käufers gesichert.

    Fazit

    Die Auflassung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Immobilienrecht und sichert sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem Immobilienkauf ab. Vor allem die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch stellen sicher, dass alle Rechte und Pflichten klar geregelt sind und keine Missverständnisse entstehen.