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Rückauflassungsvormerkung

    Rückauflassungsvormerkung

    Was ist eine Rückauflassungsvormerkung?

    Eine Rückauflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Verkäufer einer Immobilie dazu verpflichtet, dem Käufer die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuübereignen.

    Wofür wird eine Rückauflassungsvormerkung genutzt?

    Eine Rückauflassungsvormerkung wird genutzt, um den Verkäufer einer Immobilie abzusichern, falls dieser zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder Eigentümer der Immobilie werden möchte. Gleichzeitig gewährt sie dem Käufer ein hohes Maß an Sicherheit, da ihm dadurch garantiert wird, dass er bei Bedarf die Immobilie zurückbekommt.

    Welche Vorteile hat eine Rückauflassungsvormerkung?

    Eine Rückauflassungsvormerkung bietet dem Verkäufer einer Immobilie die Möglichkeit, seine Immobilie später zurückzukaufen und sich somit eine Option offenzuhalten. Für den Käufer bedeutet sie eine gewisse Sicherheit, da ihm garantiert wird, dass er bei Bedarf die Immobilie zurückbekommen wird.

    Wie wird eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen?

    Eine Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Sie muss notariell beurkundet werden und bedarf der Zustimmung des Käufers.

    Wie lange gilt eine Rückauflassungsvormerkung?

    Eine Rückauflassungsvormerkung gilt in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren. Allerdings kann sie auch auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.

    Kann eine Rückauflassungsvormerkung rückgängig gemacht werden?

    Eine eingetragene Rückauflassungsvormerkung kann nur durch Einigung zwischen Käufer und Verkäufer wieder rückgängig gemacht werden. Hierfür bedarf es einer notariellen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.