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Unzulässige Bankgebühren!

Unzulässige Bankgebühren!
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Inzwischen hat der BGH die Bearbeitungsgebühren für die Beantragung eines Baukredites für unzulässig erklärt.

Üblicherweise verlangen Kreditinstitute bis zu einem Prozent der Darlehenssumme und rechtfertigen diese Kosten mit dem Verwaltungsaufwand, der für die Beleihungs– und Bonitätsprüfung entsteht. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat seit 2010 etliche Urteile zur üblichen Erhebungspraxis der Banken erstritten. 8 Oberlandesgerichte hielten Bearbeitungsgebühren im Rahmen der Kreditvergabe bereits für unzulässig, da nach den Vorschriften des BGB der Kunde für die Überlassung eines Kredites dem Kreditgeber den Darlehensbetrag zurückzuzahlen hat und diesen während der Dauer der Darlehenshingabe vertragskonform zu verzinsen hat. Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr gehöre nicht zu den vertraglich geschuldeten Pflichten des Darlehensnehmers. Die Bearbeitungsgebühr ist somit eine Zahlung, die den gesetzlichen Rahmen sprengt. Üblicherweise wird sie von der Bank für eine Leistung verlangt zu der diese gesetzlich nicht verpflichtet ist; vielmehr schützt sich die Bank durch die im Vorfeld der Darlehensvergabe geführten Gespräche und Prüfungen vor späteren Forderungsausfällen. „Eine über diesen Rahmen hinausgehende Leistung sei nicht vergütungspflichtig, da sich die Bonitätsprüfung um keine Dienstleistung für den Kunden handelt“ so etwa das OLG Chemnitz.

Der BGH hat dies nun bestätigt: „Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die die Bank – wie hier – im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar sind und die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“ vgl. Entscheidung des BGH vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10, Pressemitteilung des BGH

Die Darlehensnehmer, die eine Bearbeitungsgebühr bei einer Bank (nicht bei einem unabhängigen Finanzvermittler) bezahlt haben, können diese somit zurückverlangen. Automatisch gibt es aber keinen Cent zurück. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen (Regensburg, München) weist darauf hin, dass die Kunden selbst tätig werden und die Gebühren zurückfordern müssen. „Ein formloser Brief an die Bank reicht hierzu aus“, so Rechtsanwältin Tanja Celler.

Wer in den letzten 3 Jahren ein Immobiliendarlehen oder einen Ratenkredit in Anspruch genommen hat, sollte seine Vertragsunterlagen erneut prüfen. Also am besten gleich formlos die Bank anschreiben und die Bearbeitungsgebühren zurück verlangen, wahlweise können Sie auch die Bank auffordern, auf die „Einrede der Verjährung“ zu verzichten.

Nur zur Frage der Verjährung besteht noch Uneinigkeit. Nach Ansicht einiger Banken sollen nur die Gebühren für die letzten drei Jahre zurückgeholt werden können.

„Die Kunden sollten jedoch versuchen, die Gebühr für die gesamte Laufzeit zurückzufordern, da nach Ansicht der Verbraucherschützer die Verjährungsfrist erst mit Ende des Kreditvertrags zu laufen beginnt“ so Rechtsanwältin Tanja Celler. Das kann über die Laufzeit von 10 Jahren eine Menge Geld sein.

Davon völlig unbeeindruckt, verlangt die Deutsche Bank weiterhin regelmäßig 1% der Darlehenssumme!

Grundsätzlich sollten betroffene Kunden die Entscheidung des BGH im Visier behalten.