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Timesharing: Wohnen auf Zeit innerhalb und außerhalb der EU

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Bei den sogenannten Timesharing-Angeboten handelt es sich um einen Gemeinschaftserwerb einer Ferienwohnung oder eines Feriendomizils. Dazu eine einfache Rechnung. Wer alleine eine Ferienwohnung kaufen möchte, der zahlt schnell eine halbe Millionen Euro. Beteiligen sich jedoch ein Dutzend Parteien an diesem Projekt, so schrumpfen die Aufwendungen auf knapp 42.000 Euro. Auslandsimmobilien werden bevorzugt im Rahmen eines Timesharing-Angebots erworben.

Vorteile von Timesharing

Der Hauptaspekt beim Timesharing ist die günstige Urlaubsunterkunft. Jeder der Beteiligten erwirbt durch sein Mitwirken ein Teil der Immobilie. Gleichzeitig verfügen alle Parteien über ein Wohnrecht. Lediglich bei den Zeiträumen muss eine Absprache erfolgen. Timesharing wird vornehmlich an einem Ort wahrgenommen, wo viel Zeit verbracht werden möchte. Auch nach Jahren sollte hier keine Langeweile aufkommen. Denn trotz des vergünstigen Angebotes, durch die Beteiligung Vieler, stehen noch immer hohe Aufwendungen im Raum.

Durch diese einmalige Anschaffung ist der Urlaub aber über die nächsten Jahre gesichert. Ein Hauptteil der Kosten hat immer die Buchung der Wohnung oder des Ferienhauses ausgemacht. Dieser Aspekt fällt beim Timesharing weg. Das eigene Domizil kann entweder innerhalb der Gemeinschaft über 365 Tage unter den Besitzern aufgeteilt werden. Oder alternativ werden Eintragungen vorgenommen und die übrige Zeit wird das Objekt vermietet. Mit diesen Einnahmen können schließlich Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden, die den Wert der Immobilie erhalten.

Dies ist ein weiterer Vorzug. Denn durch den Kauf der Immobilie ist das investierte Geld nicht verloren. Die Timesharing-Anteile können, je nach vertraglicher Regelung, auch weiterverkauft werden.

Vertragliche Regelungen bei Timesharing

Ein Timesharing-Angebot sollte vertraglich detailliert geregelt werden. Unbedingt aufgenommen werden sollte eine Beschreibung des Wohneigentums, ein etwaiger Termin zur Fertigstellung falls das Domizil noch im Bau ist, sowie die Angaben zum Standort. Weiterhin sollten festgelegte Regelungen bestehen, wann die Ferienanlage benutzt und wie häufig und im welchen Umfang diese instandgehalten werden sollte.

Natürlich sind auch die Kosten vertraglich festzuhalten. Bei Projekten, die sich noch im Bau befinden, ist es oftmals nicht ganz einfach einen konkreten Preis festzusetzen. Hier muss sich meist mit einer Schätzung zufrieden gegeben werden.

Trickbetrug bei Timesharing

Die Timesharing-Angebote leiden oftmals unter einer schlechten Presse. Nicht selten wird ein Betrug bei dieser Art von Verkauf durchgeführt. Es werden innerhalb und außerhalb der EU Anteile an Wohnungen veräußert, die niemals gebaut werden oder die gar nicht existieren. Die Zahlung findet hier praktisch grundsätzlich im Vorfeld statt. Nähere Informationen und wichtige Hinweise liefert das Portal Time-Sharing.com an die Verbraucher.

Foto von Tima Miroshnichenko von Pexels