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Der Beurkundungstermin beim Notar

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Das gewünschte Eigenheim wurde besichtigt, mit dem Makler wurde ein Preis ausgehandelt und Käufer- und Verkäuferseite sind sich praktisch einig. Dann steht dem Beurkundungstermin ja nichts mehr im Weg. Dieser findet bei einem Notar statt. Dem Käufer obliegt die Auswahl des Notars. Bei diesem Termin sind üblicherweise Käufer und Verkäufer anwesend und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Übergabe des Eigenheims. Wirksam wird diese aber erst zum im Vertrag festgesetzten Zeitpunkt unter Voraussetzung der Geldzahlung.

Was sollte vor dem Beurkundungstermin beachtet werden?

Bevor der Termin beim Notar gekommen ist, wird üblicherweise ein Kaufvertragsentwurf zugesandt. Den können die Parteien auf ihre Richtigkeit überprüfen. Sollten Fehler enthalten sein oder noch Änderungen vorgenommen werden müssen, so wird der Entwurf entsprechend überarbeitet. Wird schließlich von beiden Seiten zugestimmt, so kann der Notartermin wahrgenommen werden.

Meistens ist der Kauf einer Immobilie auch mit dem Aufnehmen eines Darlehens verbunden. Hier ist zu beachten, dass hierfür ebenfalls ein Notartermin notwendig ist. Die Verbindlichkeiten belasten die Immobilie und tragen die Bank als Gläubiger ein. Sollten die Raten nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, so kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Was zunächst aber wichtiger ist, die Eintragung der Verbindlichkeiten kann am selben Termin beauftragt werden, wo die Beurkundung stattfindet.

Alle notwendigen Gespräche und Unterschriften bei der Bank müssen zu diesem Zeitpunkt allerdings erledigt worden sein. Das Geldinstitut übersendet die Grundschuldbestellungsunterlagen an den Notar und dieser kann schließlich, nach Zustimmung durch den Käufer, die Eintragung veranlassen. Hier sollte auch bereits geprüft sein, ob noch weitere Verbindlichkeiten auf der Immobilie liegen.

Müssen beide Parteien beim Notar anwesend sein?

Üblicherweise sehen sich beide Parteien, Verkäufer und Käufer, beim Notar. Wenn die Verkäufer auch die Bewohner sind, so hat man sich vorher schon öfters getroffen. Es kommt aber auch vor, dass Immobilien verkauft werden, die vermietet sind oder waren. Die Verkäufer können entsprechend schon an einem ganz anderen Ort wohnen. In diesem Fall ist ein Erscheinen beim Beurkundungstermin nicht zwingend notwendig.

Natürlich müssen die Unterschrift dennoch ordnungsgemäß gesetzt werden. Der Käufer macht, wie bereits beschrieben, einen Notartermin nach Wunsch aus. Wenn die Formalitäten erledigt sind, wird das Unterschriebene Dokument verschickt. Der Empfänger ist ein weiterer Notar in der Nähe des Verkäufers. Dort treffen sich die Verkäufer und unterzeichnen ihren Teil des Kaufvertrages.

Ansonsten verhält es sich nicht großartig anders, außer dass es zu einer kleinen Verzögerung kommt, da der Versand der Unterlagen eine kurze Zeit in Anspruch nimmt. Der Kauf wird zum eingetragenen Termin, mit der Zahlung, gültig.