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Berater oder Vermittler – Grundsätze der Beraterhaftung

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Heutzutage ist die Recherche interessanter und wichtiger Themen sehr einfach! Es ist alles da und zwar in Hülle und Fülle. Alle Informationen, die man braucht, um ein Auto zu kaufen, eine Waschmaschine zu reparieren oder eine Top-Baufinanzierung zu finden… alles was man braucht findet man im Internet. So auch beim Thema der Berater oder Vermittler.

Getreu dem Motto „Liebling, dein Essen steht im Kochbuch“ ist es jedoch schon fast zynisch zu glauben, dass es ohne die richtigen „Zutaten, Gehhilfen oder Navigationsangebote“ geht.

Es gibt im world wide web alle Tipps und Informationen rund ums Bauen, Kaufen und Finanzieren. Selbst Berater lassen sich finden… aber ohne eine erstklassige Beratung kommen Sie als Laie nicht zum Ziel. Hier deshalb ein paar Grundsätze der Beraterhaftung:

Im besten Fall ist ihr Berater ein „Coach“, der Sie durch den komplexen Prozess begleitet und Ihnen die Tragweite der ein oder anderen Entscheidung aus gelebter Praxis und eigener Erfahrung aufzeigt. Für Ihre Entscheidung selbst haftet er nur bei schuldhafter nachgewiesener Pflichtverletzung!

Beratung gegen Honorar vs Vermittlung gegen Provision

Der BGH hat dies bereits am 06.10.1980 – also vor mehr als 40 Jahren erkannt – und zitiert „… dem Anleger und Investor soll durch die Tätigkeit des Finanzdienstleisters nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Investition abgenommen werden“.  Wenn Sie sich für einen Berater entscheiden, prüfen Sie genau, wie er Ihnen gegenüber auftritt. Dabei wird sehr deutlich, ob er Vermittler oder Berater ist. In unserer Praxis können Sie wählen zwischen kompetenter Beratung gegen Honorar oder Vermittlung gegen Provision.

Je klarer Sie als Finanzierungsinteressent auftreten, umso präziser ist das Ergebnis für Sie und Ihren Berater. Grundsätzlich ist auch der Vermittler verpflichtet klare, wahre und kompetente Aussagen zu einer Baufinanzierung zu machen. Er wird als Vermittler jedoch in aller Regel von der Seite vergütet, die das Darlehen ausreicht.

Die Abgrenzung zwischen Vermittler und Berater

Während ein Vermittler eine Bank oder Versicherung bzw. Bausparkasse repräsentiert und deren Produkte vertreibt, ermöglicht der Berater seinen Kunden die Auswahl unter Produkten unterschiedlicher Anbieter. Der Vermittler fällt eher durch eine „werbende“ Tätigkeit auf, während ein Berater am Entscheidungsprozess seines Mandanten fach- und sachkundig teilnimmt. Während ein Vermittler erkennbar die Interessen des Produktlieferanten im Visier hat, hat der Berater grundsätzlich die Interessen seines Auftraggebers (Mandanten) im Fokus und beschafft das gemeinsam ausgewählte Produkt. Ein weiteres Abgrenzungsmerkmal ist der Abschluss. Der Vermittler favorisiert klar den Abschluss seines Produktlieferanten, während der Berater unterschiedliche Produkte nach den Bedürfnissen des Kunden bewertet und mit dem Kunden die Auswahl trifft. Der Berater arbeitet unabhängig von den Interessen der Produktanbieter und ist ausschließlich dem Wohl des Mandanten verpflichtet.

Foto von fauxels von Pexels