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Baugrenze

    Baugrenze

    Definition

    Die Baugrenze gibt die Grenze eines Grundstücks an, innerhalb derer bauliche Anlagen wie Gebäude, Garagen oder Carports errichtet werden dürfen.

    Rechtliche Grundlagen

    Die Baugrenze ist in den örtlichen Bauvorschriften festgelegt, die je nach Bundesland unterschiedlich heißen (z.B. Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung). Dabei werden auch Abstände zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Straßen festgelegt.

    Abgrenzung zur Grenzbebauung

    Die Grenzbebauung ist die Bebauung von Gebäuden direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Im Gegensatz dazu muss bei der Baugrenze ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

    Warum gibt es Baugrenzen?

    Baugrenzen dienen der Sicherstellung von Luft, Licht und Sonne auf benachbarten Grundstücken und der Vermeidung von Konflikten mit Nachbarn. Sie sollen auch eine effektive Wahrung der öffentlichen Belange sicherstellen.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Baugrenze zugelassen werden, beispielsweise wenn ein höherer Bedarf an Wohnfläche besteht oder wenn eine bestehende Bebauung erweitert werden soll. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Was ist der Unterschied zur Baugenehmigung?

    Die Baugrenze gibt lediglich den räumlichen Rahmen vor, innerhalb dessen gebaut werden darf. Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die festlegt, welche Art von Bauvorhaben innerhalb der Baugrenze zulässig ist. Sie prüft auch, ob die Vorgaben des örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden.

    Fazit

    Die Baugrenze ist ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Bauvorschriften und gibt den Rahmen für bauliche Anlagen auf einem Grundstück vor. Sie soll eine effektive Wahrung der öffentlichen Belange und ein harmonisches Zusammenleben mit Nachbarn sicherstellen.