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Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen

    Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Arbeitgeberleistung, die dazu dient, Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Der Arbeitgeber zahlt hierbei einen Zuschuss zu bestimmten Sparverträgen oder Anlageformen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

    Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis steht und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Allerdings können die konkreten Regelungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. In vielen Branchen sind Vermögenswirksame Leistungen jedoch eine gängige Praxis.

    Wie hoch ist der Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen?

    Der Arbeitgeberzuschuss für Vermögenswirksame Leistungen beträgt in der Regel zwischen 6 und 40 Euro im Monat. Auch hier gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben und die konkreten Regelungen können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

    Welche Anlageformen sind für Vermögenswirksame Leistungen geeignet?

    Für Vermögenswirksame Leistungen gibt es bestimmte Anlageformen, die für den Arbeitgeberzuschuss in Frage kommen. Hierbei können beispielsweise Bausparverträge, Banksparpläne, Fonds- oder Aktien-Sparpläne gewählt werden. Die konkreten Anforderungen an die verschiedenen Anlageformen können jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau über die konkreten Regelungen zu informieren.

    Wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen beantragen?

    Wenn der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen anbietet, sollten Arbeitnehmer im Vorfeld prüfen, welche Anlageformen und Zuschüsse zur Verfügung stehen und welche Anforderungen an die verschiedenen Anlageformen gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt dann in der Regel über den Arbeitgeber. Für einige Anlageformen kann es jedoch auch erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer einen eigenen Vertrag mit einem Finanzinstitut abschließt.

    Was passiert mit Vermögenswirksamen Leistungen bei Kündigung?

    Wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird, müssen die Vermögenswirksamen Leistungen nicht zwingend zurückgezahlt werden. Allerdings ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zur VL-Zahlung bei einer Kündigung kürzt oder komplett einstellt. In diesem Fall sollte man sich im Vorfeld im Klaren darüber sein, welche Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt wurden.