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Bürgschaft

    Bürgschaft

    Definition

    Eine Bürgschaft bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich dabei gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.

    Arten von Bürgschaften

    Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, wie zum Beispiel die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft oder auch die Mietbürgschaft. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge auch ohne vorherige Inanspruchnahme des Hauptschuldners und muss im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners sofort die Verbindlichkeiten begleichen. Bei einer Ausfallbürgschaft tritt der Bürge dagegen erst dann ein, wenn der Hauptschuldner bereits zahlungsunfähig ist.

    Wer kann eine Bürgschaft übernehmen?

    Eine Bürgschaft kann von jeder natürlichen Person oder auch von einem Unternehmen übernommen werden. Allerdings muss der Bürge volljährig und geschäftsfähig sein. Zudem sollte er sich vor Übernahme der Bürgschaft über die Risiken und Folgen im Klaren sein.

    Wofür wird eine Bürgschaft benötigt?

    Eine Bürgschaft wird vor allem dann benötigt, wenn der Hauptschuldner keine ausreichende Kreditwürdigkeit besitzt, um beispielsweise einen Kredit oder eine Wohnungsmiete selbstständig zu erhalten. Der Bürge tritt in diesem Fall als Garant auf und erhöht so die Sicherheit des Gläubigers.

    Was sind die Risiken einer Bürgschaft?

    Eine Bürgschaft birgt auch Risiken für den Bürgen, da er im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners in die Haftung genommen werden kann. Zudem kann eine Bürgschaft die eigene Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, da sie in der Regel als Verbindlichkeit in der Schufa eingetragen wird.

    Was ist bei einer Bürgschaft zu beachten?

    Bevor eine Bürgschaft übernommen wird, sollte sich der Bürge über die Risiken und Folgen im Klaren sein und sich ausführlich über die Vertragsbedingungen informieren. Zudem ist es ratsam, die Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Laufzeit zu begrenzen und sich frühzeitig vom Hauptschuldner über dessen finanzielle Situation informieren zu lassen.