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Wann muss man vor einer Immobilie den Schnee räumen?

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Sollte ein Passant auf einem nicht geräumten Weg vor Ihrem Haus ausrutschen und sich etwas tun, ist dieser berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Um die Gehwege frei zu halten muss entweder der Besitzer oder der Mieter Eis und Schnee räumen. Sollte dieser Verantwortung nicht nachgekommen werden, so werden früher oder später Klagen laut werden.

Müssen Mieter den Gehweg vom Schnee räumen?

Normalerweise sind die Kommunen verpflichtet die Wege und Straßen zu räumen. Bei den Gehwegen vor den Häusern werden die Kosten jedoch über die Ortssatzungen auf die Eigentümer oder Bewohner umgewälzt. Ob die Mieter selber Schneeschippen müssen, ist im Mietvertrag nachzulesen. Ist dort keine entsprechende Regelung vermerkt, so muss er auch nicht tätig werden. In diesem Fall ist der Eigentümer der Immobilie jedoch verpflichtet einen Räumdienst zu beauftragen. Dieser ist wiederum in den Kosten für die Miete enthalten.

Wann muss man vor der Immobilie den Schnee räumen?

Niemand wird von einem Mieter oder Eigentümer erwarten, dass er seinen Nachtschlaf wegen Schnee unterbricht. Aber ist mit Glätte zu rechnen, so muss der Gehweg pünktlich geräumt werden. Dies bedeutet, dass mit Einsetzen der regulären Bewegung auf den Bürgersteigen, diese frei sein sollen. Für gewöhnlich sollte eine Begehung um 7 Uhr gewährleistet werden. Schulkinder gehen zur Schule und Angestellte machen sich zu dieser Zeit oftmals schon auf den Weg zur Arbeit.

Abends ist bis 20 Uhr für einen freien Gehweg zu sorgen. Gibt die Wetterlage her, dass nachts mit Frost und Glatteis gerechnet werden muss, so ist der Gehweg vorsorglich zu streuen. Die Zeiten von 7 Uhr morgens, bis 20 Uhr abends sind in der Regel auch in der Ortssatzung verankert. Wird ein Gebäude mit öffentlichem Interesse, wie z.B. eine Gaststätte betrieben, so muss der Gehweg auch länger geräumt werden.

In welcher Größenordnung muss der Gehweg befreit werden?

Das Schippen von Schnee bezieht sich auf den gesamten Fußweg, welcher an das eigene Gebäude angrenzt und somit nicht anderen Eigentümern oder Mietern zugeordnet werden kann. Hier muss nicht der komplette Fußweg geräumt werden. Es sollte jedoch ein Streifen von 1,2 Metern Breite geräumt werden. Diese Größenordnung wurde angesetzt, damit zwei Passanten nebeneinander gehen oder sich auch welche entgegen kommen können.

Wie häufig sollte der Fußweg geräumt werden?

So oft wie notwendig! Innerhalb der festgeschriebenen Zeiten ist ein Vorankommen auf dem Abschnitt des Fußweges vor dem Haus bestmöglich zu gewährleisten. Niemand ist verpflichtet ununterbrochen draußen vor dem Haus zu räumen. Aber sollte der Schneefall den Tag über andauern, ist es ratsam mehrmals täglich den Gehweg zu befreien. Wenn das Streuen wegen des heftigen Wetters keinen Sinn hat, ist es auch nicht notwendig. Die Beweispflicht liegt hier jedoch beim Verantwortlichen.

Foto von Nataliya Vaitkevich von Pexels