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Denkmalgeschützte Immobilien – Vorteile und Nachteile

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Wer auf der Suche nach dem passenden Eigenheim auf denkmalgeschützte Immobilien aufmerksam wird, der sollte einige Details vor dem Kauf bedenken. Finanziell können sich auf den ersten Blick tatsächlich Vorteile ergeben. Aber es gibt auch Aspekte, die sich kostensteigernd auswirken können. Wie der nachfolgende Abschnitt zeigen wird, liegt der Vorzug beim Kauf hauptsächlich in den Steuererleichterungen.

Denkmalgeschützte Immobilien – Vorteile

Die Wohnungsbauförderung gehört der Vergangenheit an. Trotzdem ist es noch möglich den Staat beim Erwerb einer Immobilie mit einzubeziehen. Die letzte Möglichkeit liegt dabei beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie. Die Vorteile gelten hierbei für Selbstnutzer und Kapitalanleger gleichermaßen.

Auch ein Baudenkmal muss erhalten werden. Wo andere Eigentümer die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen, so kann der Auftraggeber bei Reparaturmaßnahmen einer denkmalgeschützten Immobilie 9 Prozent pro Jahr, also insgesamt 90 Prozent, anrechnen lassen. Dies geht aus dem §7 Abs. 1 EStG hervor. Wer die Immobilie zur Kapitalanlage nutzt, der ist sogar in der Lage die vollen 100 Prozent über 12 Jahre abzuschreiben.

Aber nicht nur die steuerlichen Erleichterungen sollten berücksichtigt werden. Egal ob zur Eigennutzung oder als Anlage, denkmalgeschützte Immobiliee bringen auch immer ein gewisses Ansehen mit sich. Zudem strahlt ein solches Gebäude den Charme seiner Bauzeit aus. Diese Voraussetzung macht die Immobilie erhaltenswert und zu einem besonders lohnenden Objekt für Käufer.

Denkmalgeschützte Immobilien – Nachteile

Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht in der Häufigkeit vorhanden, wie dies Kapitalanleger gerne hätten. Gerade im Westen Deutschlands ist das Angebot eher dürftig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Gebäude unter Denkmalschutz vorhanden sind. Die Immobilien, die ausgeschrieben werden sind jedoch so rar, dass der Preis häufig nicht angemessen ist. Hier muss immerhin abgewogen werden. Es ist zu kalkulieren, ob der Kaufpreis die Mieteinnahmen rechtfertigt. Wer das Gebäude selber bewohnen möchte, der muss abwägen ob das Gebäude ihm die Ausgaben wert sind.

Bei einem denkmalgeschützten Gebäude können zudem nicht sämtliche Wünsche des Eigentümers erfüllt werden. Wo ein gewöhnliches Haus nach den eigenen Vorstellungen verändert werden kann, da muss beim Denkmalschutz immer eine Erlaubnis eingeholt werden. Das Herausreißen von Wänden, das Verkleiden der Fassade, der Anbau einer Terrasse oder die Benutzung einer ganz bestimmten Art von Dachziegeln sind alles Maßnahmen, die vielleicht versagt bleiben. Bei einer denkmalgeschützten Immobilie soll die Kultur erhalten bleiben. War die entsprechende Epoche durch eine ganz bestimmte Art von Dachziegeln geprägt, so müssen diese auch für die Erneuerung genutzt werden. Der Eigentümer ist also eingeschränkter, als bei einer normalen Immobilie.

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