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Erbbaurecht

    Erbbaurecht

    Definition

    Das Erbbaurecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das jemandem (Erbbaurechtsnehmer) gegen Zahlung eines Erbbauzinses das Recht gibt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk (z.B. Haus) zu errichten, zu besitzen und zu nutzen. Das Grundstück verbleibt dabei im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.

    Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer

    Der Erbbaurechtsgeber ist der Eigentümer des Grundstücks und räumt das Erbbaurecht gegen Zahlung eines Erbbauzinses ein. Der Erbbaurechtsnehmer ist derjenige, der das Erbbaurecht erwirbt und somit das Recht erhält, auf dem Grundstück zu bauen und zu nutzen.

    Vorteile und Nachteile des Erbbaurechts

    Vorteile des Erbbaurechts liegen vor allem in der Möglichkeit, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen, ohne den gesamten Kaufpreis aufbringen zu müssen. Zudem ist der Erbbauzins oft geringer als Zinsen für eine Finanzierung bei einer Bank. Nachteile können darin liegen, dass das Grundstück nicht erworben wird und somit auch keine Wertsteigerung des Grundstücks erfolgt. Zudem können bei Ablauf des Erbbaurechts Verhandlungen mit dem Eigentümer bezüglich einer Verlängerung oder des Verkaufs des Gebäudes notwendig sein.

    Laufzeit und Verlängerung des Erbbaurechts

    Die Laufzeit des Erbbaurechts ist individuell vereinbar und beträgt meist zwischen 50 und 99 Jahren. Eine Verlängerung ist ebenfalls möglich und muss zwischen Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer verhandelt werden. Dabei könnte der Erbbauzins neu festgelegt werden.

    Erbbaurecht und Baugenehmigung

    Für das Errichten eines Gebäudes auf einem Erbbaugrundstück ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Diese wird vom zuständigen Bauamt erteilt und ist abhängig von den örtlichen Bauvorschriften sowie von öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Abstandsflächen).

    Erbbaurecht und Verkauf des Gebäudes

    Das Gebäude kann während der Laufzeit des Erbbaurechts verkauft werden. Dabei wird das Erbbaurecht zusammen mit dem Gebäude weitergegeben. Bei Ablauf des Erbbaurechts muss mit dem Eigentümer des Grundstücks verhandelt werden, ob das Gebäude dort bleibt oder verkauft wird.

    Erbbaurecht und Grundbuch

    Das Erbbaurecht wird im Grundbuch aufgeführt und besteht als belastendes Recht neben dem Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers. Bei einem Verkauf des Grundstücks wird das Erbbaurecht automatisch mitübertragen.

    Erbbaurecht und Kosten

    Die Kosten für ein Erbbaurecht setzen sich aus dem Kaufpreis für das Erbbaurecht sowie dem Erbbauzins zusammen. Der Erbbauzins ist ein jährlich zu zahlender Betrag und richtet sich oft nach dem Wert des Grundstücks und dem auf ihm errichteten gebäude sowie örtlichen Faktoren wie dem örtlichen Mietspiegel.

    Fazit

    Das Erbbaurecht kann für Bauherren eine interessante Möglichkeit sein, ein Grundstück zur Verfügung gestellt zu bekommen ohne den Kaufpreis in voller Höhe aufbringen zu müssen. Jedoch sollten die individuellen Vor- und Nachteile abhängig von der jeweiligen Situation abgewogen werden.