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Niessbrauch

    Niessbrauch

    Definition

    Niessbrauch ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht, der das Recht einer Person beschreibt, ein fremdes Grundstück oder eine Wohnung zu nutzen und davon bestimmte Vorteile zu ziehen. Der Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung bleibt dabei aber Eigentümer und behält alle Eigentümerrechte.

    Arten von Niessbrauch

    Es gibt eine Vielzahl von Niessbrauch-Arten, die sich in der Praxis unterscheiden lassen:

    • Lebenslanger Niessbrauch – Dieser Niessbrauch endet mit dem Tod des Niessbrauchsberechtigten
    • Beschränkter Niessbrauch – Hier hat der Niessbraucher nur eingeschränkte Nutzungsrechte
    • Zeitlich begrenzter Niessbrauch – Hier ist die Dauer der Nutzung zeitlich begrenzt.
    • Wohn- oder Nutzungsrecht – Der Niessbrauchsberechtigte darf das Grundstück nutzen, aber nicht veräußern oder vermieten.

    Rechte & Pflichten

    Zu den Rechten des Niessbrauchsberechtigten gehört das Nutzungsrecht des vermieteten Wohnraums oder des Grundstücks. Zudem hat er das Recht, alle gewöhnlichen Früchte und Erträge des Grundstücks zu ziehen und das Grundstück zu bewohnen.

    Pflichten des Niessbrauchsberechtigten sind u.a. die ordnungsgemäße Pflege des Grundstücks und die Instandhaltung des genutzten Raums. Der Eigentümer des Grundstücks muss jedoch für größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen aufkommen.

    Ende des Niessbrauchs

    Mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel dem Tod des Niessbrauchsberechtigten oder dem Ablauf der festgelegten Nutzungszeit, endet der Niessbrauch. Danach gehen die vollständigen Eigentumsrechte wieder an den Eigentümer zurück.

    Zusammenfassung

    Niessbrauch beschreibt das Recht einer Person, ein fremdes Grundstück oder eine Wohnung zu nutzen und davon bestimmte Vorteile zu ziehen. Es gibt verschiedene Arten von Niessbrauch, die sich in der Praxis unterscheiden lassen, und der Niessbrauch endet mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Der Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung bleibt während des Niessbrauchs Eigentümer und behält alle Eigentümerrechte.