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Bauwesenversicherung

    Bauwesenversicherung

    Was ist eine Bauwesenversicherung?

    Die Bauwesenversicherung ist eine spezielle Versicherung für Bauherren, die während einer Bauphase finanzielle Schäden an einem Bauwerk oder Unfälle auf der Baustelle absichern soll. Sie ist eine Absicherung gegen unerwartete Ereignisse, wie zum Beispiel Diebstahl, Brand, Vandalismus oder Naturkatastrophen auf der Baustelle.

    Welche Risiken werden in der Bauwesenversicherung abgedeckt?

    Eine Bauwesenversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck. Auch Sachschäden durch Diebstahl können abgedeckt sein.

    Wer braucht eine Bauwesenversicherung?

    Eine Bauwesenversicherung ist für jeden Bauherren ratsam, da auf einer Baustelle viele unvorhersehbare Ereignisse passieren können. Sie schützt sowohl private Bauherren als auch Unternehmen vor unvorhersehbaren Kosten und stellt sicher, dass die Baumaßnahme trotzdem erfolgreich abgeschlossen wird.

    Wann gilt eine Bauwesenversicherung?

    Eine Bauwesenversicherung gilt in der Regel während der Bauzeit, beginnend mit dem Abriss oder ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung. In manchen Fällen kann die Versicherung auch um eine Nachhaftungszeit verlängert werden, um eventuelle Schäden abzudecken, die erst nach Abschluss der Bauarbeiten auftreten.

    Was sollte ich bei der Wahl einer Bauwesenversicherung beachten?

    Zunächst sollten Sie sich über die genauen Risiken, die Ihre Baumaßnahme mit sich bringt, bewusst sein. Sprechen Sie dazu am besten mit einem Versicherungsexperten. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um auch größere Schäden abzudecken. Beachten Sie auch, dass die Deckungssumme variieren kann je nach Art des Schadens. Es gibt zum Beispiel separate Summen für Sachschäden, Personenschäden und Umweltschäden. Lesen Sie zudem die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, um sich über Ausschlüsse und Leistungsspektrum zu informieren.