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Vorfälligkeitsentschädigung

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Definition

    Die Vorfälligkeitsentschädigung (auch VFE genannt) ist eine Gebühr, die an eine Bank oder ein anderweitiges Kreditinstitut gezahlt werden muss, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie dient der Kompensation des entgangenen Zinsertrags für den Kreditgeber.

    Gründe für vorzeitige Rückzahlung

    Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens erfolgen kann. Dazu zählen beispielsweise eine vorzeitige Veräußerung eines finanzierten Objekts, wie etwa bei einem Immobiliendarlehen der Verkauf der Immobilie vor dem Ende der Kreditlaufzeit, oder eine Umschuldung bei einem besseren Zinssatz.

    Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise der noch ausstehende Betrag des Darlehens, die Zinssätze des ursprünglichen Vertrags, die aktuellen Marktzinsen, die Restlaufzeit des Kredits und die Restschuld. Die genaue Berechnung erfolgt nach Vorgaben der Bank oder des Kreditinstituts und kann in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden.

    Rechtliche Grundlage

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 502 BGB darf die Höhe der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht höher sein als der durch die vorzeitige Rückzahlung entstandene finanzielle Schaden des Kreditgebers.

    Verhandlungsmöglichkeiten

    Obwohl die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel vertraglich vereinbart ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, über eine Reduzierung oder den Verzicht auf die Zahlung zu verhandeln. Dies kommt insbesondere dann infrage, wenn die vorzeitige Rückzahlung auf eine finanzielle Notlage des Kreditnehmers zurückzuführen ist.

    Zusammenfassung

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Gebühr, die bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens an die bank oder das Kreditinstitut gezahlt werden muss. Ihre Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig und orientiert sich am entgangenen Zinsgewinn des Kreditgebers. Allerdings darf die Höhe der Entschädigung den finanziellen Schaden des Kreditgebers nicht überschreiten. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, über eine Reduzierung oder den Verzicht auf die Zahlung zu verhandeln.