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Vermögensbildungsgesetz

    Vermögensbildungsgesetz (VermBG) – Definition und Anwendungsbereich

    Was ist das Vermögensbildungsgesetz?

    Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ist ein deutsches Gesetz, das die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern soll. Es ist eine Sonderreglung des fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) und trat im Jahr 1961 erstmals in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist, Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu geben, ihr Vermögen zu bilden und langfristig zu vermehren. Das VermBG soll einen Anreiz bieten, längerfristig in bestimmte Vermögenswerte zu investieren.

    Welche Möglichkeiten zur Vermögensbildung gibt es laut Vermögensbildungsgesetz?

    Das Vermögensbildungsgesetz unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten der Vermögensbildung. Zum einen gibt es die Vermögensbildung durch die betriebliche Sparzulage, zum anderen die Vermögensbildung durch den Arbeitgeberzuschuss.

    Bei der betrieblichen Sparzulage handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers. Er kann seinen Arbeitnehmern eine Sparanlage im Rahmen einer vermögenswirksamen Leistung (VWL) anbieten und eine Sparzulage von der Bundesregierung beantragen. Diese beträgt aktuell 20 Prozent der Sparleistung, jedoch höchstens 43 Euro pro Jahr.

    Alternativ kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auch einen eigenen Zuschuss zur Vermögensbildung gewähren. Dieser kann beispielsweise in Form einer Gehaltsumwandlung oder einer direkten Überweisung auf ein Vermögensbildungsprodukt erfolgen.

    Welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen, um von den Vorteilen des Vermögensbildungsgesetzes zu profitieren?

    Um von den Vorteilen des Vermögensbildungsgesetzes zu profitieren, müssen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

    – mindestens 16 Jahre alt sein
    – einen Wohnsitz in Deutschland haben
    – in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

    Zudem gibt es Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um Anspruch auf die betriebliche Sparzulage zu haben. Der Jahresbruttoverdienst darf im Jahr 2021 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

    Welche Vermögensbildungsprodukte werden durch das Vermögensbildungsgesetz gefördert?

    Das Vermögensbildungsgesetz fördert verschiedene Vermögensbildungsprodukte. Hierzu gehören vor allem

    – Bausparverträge
    – Aktiensparpläne
    – Investmentfonds
    – Kapitallebensversicherungen
    – Sparbuch oder Tagesgeld

    Die Wahl des Produkts und des Anbieters liegt jedoch beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann hierbei lediglich Empfehlungen aussprechen.

    Wie hoch ist die maximale Sparzulage, die Arbeitnehmer erhalten können?

    Die maximale Sparzulage, die Arbeitnehmer im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes erhalten können, beträgt derzeit 43 Euro pro Jahr. Diese wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und ist daher immer von der Sparleistung und der Gesamtsituation des Arbeitnehmers abhängig.

    Wie kann ich als Arbeitnehmer mein Vermögen gemäß Vermögensbildungsgesetz aufbauen?

    Als Arbeitnehmer können Sie Ihr Vermögen gemäß Vermögensbildungsgesetz auf verschiedene Weisen aufbauen. Grundsätzlich bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Teil Ihres Gehalts in ein Vermögensbildungsprodukt zu investieren, wie etwa einem Bausparvertrag oder Aktiensparplan. Alternativ können Sie auch ein eigenes Vermögensbildungsprodukt wählen und dieses mit einem Arbeitgeberzuschuss oder einer Sparzulage des Staates fördern lassen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich im Vorfeld ausgiebig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und im Zweifelsfall eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.