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Nichtabnahmeentschädigung

    Nichtabnahmeentschädigung

    Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

    Eine Nichtabnahmeentschädigung ist eine vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlung. Diese wird fällig, wenn der Vertragspartner ein Werk oder eine Leistung nicht abnimmt und somit der Auftragnehmer einen Schaden erleidet.

    Wann kommt eine Nichtabnahmeentschädigung zum Einsatz?

    Eine Nichtabnahmeentschädigung ist vor allem bei Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen von Bedeutung. Ist der Auftragnehmer vertraglich verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen und der Auftraggeber nimmt diese Leistung nicht ab, gerät der Auftragnehmer in eine finanzielle Benachteiligung. Hier kommt dann eine Nichtabnahmeentschädigung zum Einsatz.

    Wie hoch ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

    Die Höhe einer Nichtabnahmeentschädigung ist vertraglich festgelegt. Diese kann individuell zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Die Höhe der Entschädigung sollte jedoch angemessen sein und dem tatsächlich entstandenen Schaden des Auftragnehmers entsprechen.

    Ist eine Nichtabnahmeentschädigung gesetzlich geregelt?

    Eine gesetzliche Regelung für eine Nichtabnahmeentschädigung gibt es nicht. Die Entschädigung muss daher vertraglich vereinbart werden. Hierbei sollten die Vertragsparteien darauf achten, dass die Entschädigung angemessen ist und dem tatsächlichen Schaden des Auftragnehmers entspricht.

    Gibt es Unterschiede zwischen einer Vertragsstrafe und einer Nichtabnahmeentschädigung?

    Eine Vertragsstrafe und eine Nichtabnahmeentschädigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine Vertragsstrafe wird bei einer Vertragsverletzung fällig, während eine Nichtabnahmeentschädigung dann fällig wird, wenn eine Leistung nicht abgenommen wird. Eine Vertragsstrafe ist in der Regel höher als eine Nichtabnahmeentschädigung und soll dem Zweck dienen, den Vertragspartner zur Vertragstreue zu verpflichten.