immobilienkredite.de » Lexikon » Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage

    Instandhaltungsrücklage – Definition und Verwendungszwecke

    Was ist eine Instandhaltungsrücklage?

    Die Instandhaltungsrücklage, auch Rücklage für Instandhaltung genannt, ist eine Summe Geldes, die von Wohnungseigentümern in einer Eigentümergemeinschaft gebildet wird. Diese Rücklage soll sicherstellen, dass jederzeit finanzielle Mittel für Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an der gemeinschaftlichen Immobilie zur Verfügung stehen.

    Wofür wird die Instandhaltungsrücklage verwendet?

    Die Zwecke, für die die Instandhaltungsrücklage verwendet werden darf, sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dazu zählen beispielsweise:

    • Regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen wie die Überprüfung und Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen, Elektroinstallationen oder Gemeinschaftsbereichen
    • Notwendige Reparaturen an der Immobilie, wie beispielsweise bei Schäden durch Wasser oder Sturm
    • Renovierungsmaßnahmen, wie das Streichen des Treppenhauses oder die Sanierung von Fassaden

    Wie wird die Instandhaltungsrücklage gebildet?

    Die Instandhaltungsrücklage wird von den Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung beschlossen. Jeder der Eigentümer beteiligt sich dabei je nach Größe seines Anteils an der Immobilie an der Bildung der Rücklage. Die Höhe der Einzahlungen kann sich dabei beispielsweise an den Miteigentumsanteilen orientieren.

    Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

    Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings empfiehlt der Deutsche Mieterbund eine Rücklage in Höhe von mindestens 5 Prozent der Jahreskaltmiete. Auch wenn es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag gibt, sollten Wohnungseigentümer darauf achten, dass eine ausreichende Rücklage gebildet wird, um unvorhergesehene Kosten abdecken zu können.

    Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage bei einem Verkauf der Immobilie?

    Wenn eine Wohnung verkauft wird, geht die Instandhaltungsrücklage auf den neuen Eigentümer über. Er übernimmt damit auch die Verpflichtung, in den monatlichen Wohngeldzahlungen Beiträge in die Rücklage zu einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen wird dabei in der Regel vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft festgelegt.