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Flurstück

    Flurstück

    Definition

    Ein Flurstück ist ein Teil eines Grundstücks, der in einem Liegenschaftskataster erfasst ist und eine eindeutige Flurstücksnummer besitzt.

    Aufbau

    Ein Flurstück kann aus unterschiedlichen Verwaltungseinheiten bestehen, wie zum Beispiel Gemeinden oder Gemarkungen. Es kann durch Grenzen oder Markierungen von benachbarten Flurstücken abgegrenzt sein und enthält Angaben zu seiner Größe, Form und Nutzung.

    Nutzung

    Das Flurstück dient als Grundlage für die Verwaltung von Grundstücken und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von Liegenschaften. Es wird unter anderem für die Erstellung von Grundbuchauszügen, Beurkundungen und Kaufverträgen benötigt.

    Frage: Wie erhalte ich Informationen zu einem Flurstück?

    Um Informationen zu einem Flurstück zu erhalten, kann man beim zuständigen Liegenschaftsamt oder Katasteramt eine Flurstücksauskunft beantragen. Diese enthält unter anderem Angaben zur Lage und Größe des Flurstücks sowie zu seinen Eigentumsverhältnissen.

    Frage: Kann ein Flurstück verkauft werden?

    Ja, ein Flurstück kann verkauft werden. Dabei wird im Kaufvertrag eine eindeutige Flurstücksnummer angegeben, um das verkaufte Grundstück eindeutig zu identifizieren.

    Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Flurstück und einem Grundstück?

    Ein Grundstück umfasst in der Regel mehrere Flurstücke, die wiederum in einem Kataster erfasst sind. Das Grundstück ist also der übergeordnete Begriff für eines oder mehrere Flurstücke.