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Arbeitnehmersparzulage

    Arbeitnehmersparzulage

    Was ist eine Arbeitnehmersparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen. Sie ist eine Art Förderung und soll Arbeitnehmern helfen, Vermögen aufzubauen und somit ihre finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern. Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Staat als Zuschuss gezahlt und kann jährlich in Anspruch genommen werden.

    Wer kann eine Arbeitnehmersparzulage beantragen?

    Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer in Deutschland eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, die vermögenswirksame Leistungen anlegen. Voraussetzung ist, dass die Sparzulage in den jeweiligen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vorgesehen ist. Zudem darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 17.900 Euro (für Ledige) bzw. 35.800 Euro (für Verheiratete) sein.

    Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage beträgt derzeit maximal 43 Euro pro Jahr und ist abhängig vom Sparbetrag, der vom Arbeitnehmer eingezahlt wird. Die Sparzulage ist also gestaffelt und beträgt bei einem Sparbetrag von 400 Euro im Jahr beispielsweise 9 Prozent, bei einem Sparbetrag von 470 Euro 8,8 Prozent und so weiter.

    Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

    Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers durch ein entsprechendes Formular. Der Arbeitnehmer muss dieses Formular ausfüllen und seinem Arbeitgeber übergeben. Der Arbeitgeber überweist dann den Sparbetrag auf das ausgewählte VL-Konto und reicht den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage beim zuständigen Finanzamt ein.

    Fazit

    Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Unterstützung, die Arbeitnehmern helfen soll, Vermögen aufzubauen und somit ihre finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern. Dabei sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die Sparzulage in ihren Tarif- oder Arbeitsverträgen vorgesehen ist und das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 17.900 Euro (für Ledige) bzw. 35.800 Euro (für Verheiratete) ist. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über das entsprechende Formular und die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers.